„Alles reibungslos. Sehr gute und intensive Kommunikation. Geht stets auf die Bedürfnisse ein“

- Kunde Nunzio R. -

Tipps für Käufer

Entspannt in die eigenen vier Wände

Finanzierung für den Hauskauf klären

Oftmals treffen Makler und Verkäufer die Entscheidung über die Vergabe einer Immobilie nach dem Prinzip „wer zuerst kommt malt zuerst“. Hierzu ist die Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung der Bank Voraussetzung. Für die Reservierung einer Immobilie für Sie reicht eine Bestätigung aus. Im Anschluss an die Reservierung haben Sie in Ruhe Zeit Vergleichsangebote anderer Banken einzuholen.

Die Klärung der Finanzierung und damit die Höhe des vorgesehenen Budgets sollte somit frühzeitig erfolgen. Man sollte bei der Finanzierungsberechnung einen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben lassen.

Achtung!

Die Finanzierung sollte nicht "spitz auf Knopf" gerechnet sein. Natürlich ist bei entsprechenden Voraussetzungen auch eine Finanzierung mit geringem Eigenkapital möglich. Allerdings sollte man hier das erhöhte Risiko und auch die hören Kosten richtig einschätzen.

Lassen Sie sich vormerken und seien einen Schritt voraus

Auch wenn Sie in unserem aktuellen Angebot kein passendes Kaufobjekt finden konnten, macht es Sinn, uns Ihren Kaufwunsch mitzuteilen. Das geht am einfachsten kurz per Mail über das Kontaktformular. Neue Objekte werden meist vorgemerkten Kunden angeboten, die Ihren Kaufwunsch mitgeteilt haben. D.h. Objekt-Infos über eine Wohnung oder ein Haus werden zuerst per Mail verschickt bevor das Objekt öffentlich beworben wird - als Dankeschön für deren Anfrage.

Beurteilung von Modernisierungen durch Fachleute

Je nach Zustand der Immobilie, sollte der Rat eines unabhängigen Bau-Fachmanns eingeholt werden. Verschaffen Sie sich ebenfalls einen Überblick, über die getätigten Renovierungen der betreffenden Immobilie. Wann wurden Modernisierungen, Reparaturen und/oder Sanierungen am Objekt ausgeführt und in welchem Umfang. Um sich nicht zu übernehmen ist eine Kalkulation mit etwas Spielraum sinnvoll.

Bei Eigentumswohnungen sollten auch in Zukunft anstehende bzw. geplante Investitionen am Gesamtobjekt (Gemeinschaftseigentum bei Mietwohnungen wie z.B. Dach, Fassade, Heizung etc.), die möglicherweise zu einer Sonderumlage der Eigentümer führen können abgeklärt und einkalkuliert werden.

Soll es eine Bestandsimmobilie (also eine schon vorhandene) sein oder zieht man eher den Bau einer neuen Immobilie in Betracht? Wofür auch immer man sich entscheidet — jede Art des Erwerbs erfordert individuellen Handlungsbedarf.

Beim Neubau beispielsweise bietet sich für Sie immer die Möglichkeit zum Mitentscheid, was die Ausstattungsmerkmale betrifft. Hier kann natürlich auch durch eine Eigenleistung einiges eingespart werden. Doch hat man die Zeit und auch die Nerven dafür?

Die Bestandsimmobilie hingegen ist bereits fix und fertig – oder natürlich auch nicht. Die Renovierung, Instandsetzung oder eine Modernisierung können Spaß machen — aber auch zeitlich und nervlich ziemlich belastend sein. Bedenken Sie: Die Kosten hierfür müssen bereits bei der Finanzierung mit einberechnet werden!

Auch wenn die Nachfrage groß ist, setzen Sie sich nicht unter Druck

Nehmen Sie sich Zeit! Die richtige Immobilie zu finden kann dauern. Treffen Sie Ihre Kaufentscheidung nicht unter Zeitdruck. Fehlende Vergleichsangebote oder z.B. fehlender Check der Bausubstanz infolge Zeitdrucks kann sich später rächen.

Den Kaufvertrag verstehen

Der Kaufvertrag sollte nur unterschrieben werden, wenn Sie die Bedeutung einzelner Passagen wirklich verstanden haben. Wichtige Punkte sind beispielsweise neben dem Kaufpreis und der Objektbeschreibung etwa Regelungen zu Schäden, die zwischen Besichtigung und Übergabe auftreten, oder die Haftung für Sachmängel. Auch muss der Verkäufer dafür haften, dass das Objekt bei der Umschreibung frei von früheren Belastungen ist, im Vertrag sollte gegebenenfalls auch die Übernahme von Einrichtungsgegenständen ein eventueller Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung geregelt sein.

Wichtig:

Sie sollten sich noch bestehende Gewährleistungsansprüche und Garantien gegenüber Bauunternehmern oder Handwerkern abtreten lassen. Auch der Termin der Bezugsfertigkeit sowie Regelungen für Terminüberschreitungen sind relevant.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen hierzu zur Verfügung.